Allgemeines Zivilrecht

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Neben den ausgesuchten Spezialbereichen des Zivilrechts, wie z.B. dem Arbeitsrecht oder dem Familienrecht, gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Problemgestaltungen die nicht einem griffigen Stichwort unterfallen. Hierzu gehören die Gestaltung von Verträgen, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Beratung von Vereinen und Firmen zu spezifischen Fragen, sowie die Abwehr von unberechtigten Vertragsforderungen.