Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Im Mittelpunkt steht hierbei die Nutzung der vermieteten Sache. Das Verhältnis ist durch den klassischen Streit über die Vermieterrechte und Mieterrechte geprägt. Die Regelungen findet man in den §§ 535 ff BGB.

 

Wenn man bedenkt, dass viele Deutsche zwischen 1/3 und 1/2 ihres Einkommens für die Wohnraummiete ausgeben, ist das Mietrecht eine für alle wichtige Materie. Aus diesen Gründen werden mietrechtliche Auseinandersetzungen oftmals auch emotional geführt. Um so wichtiger ist es einen Anwalt zur Seite zu haben, der mit Engagement die Interessen seiner Mandanten vertritt.


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